Ihre Vorteile
- Kostenloses Monitoring Ihres Events
- Fachliche Begleitung und Beratung durch die Zertifizierungsstelle (inkl. Auswertungsbericht)
- Zertifizierung als vorbildliches Event oder Kulturlokal
- Positive Öffentlichkeitswirkung
- Verwendung des Logos „Jugendschutz-Label – unbeschwert feiern“
- Attraktive Vergünstigungen und Angebote
So erhalten Sie das Label
- Schriftliche Anmeldung bis spätestens zwei Monate vor dem Event
- Prüfen der Angaben durch die Zertifizierungsstelle
- Umsetzen der obligatorischen und weiterführenden Kriterien
- Bei Erfüllen der Kriterien: Bestätigung und Auszeichnung durch die Zertifizierungsstelle
Das Label «Jugendschutz-Label – unbeschwert feiern» wird vergeben, wenn die obligatorischen Kriterien und mindestens fünf weiterführende Kriterien erfüllt sind.
Gesetzliche Bestimmungen
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene. Auf kantonaler Ebene gibt es weitere Gesetze, die wir für Sie unter Downloads beim jeweiligen Kanton zusammengefasst haben.
Verkauf und Abgabe
| Alkohol | Tabak- und Nikotinprodukte |
| Keine Abgabe von Wein, Bier oder Fruchtwein an unter 16-Jährige Keine Spirituosen, Aperitifs, Alcopops an unter 18-Jährige Am Verkaufspunkt ist ein gut sichtbares und lesbares Schild über die Abgaberichtlinien angebracht Sichtbare Trennung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken auf der Getränkekarte Keine Vergünstigung wie Happy Hours oder ähnliches bei Spirituosen | Keine Tabak- und Nikotinprodukte, pflanzliche Rauchprodukte oder elektronische Zigaretten an unter 18-Jährige Am Verkaufspunkt ist ein gut sichtbares und lesbares Schild über die Abgaberichtlinien angebracht |
Bewilligung, Überwachung, Aufsicht
| Alkohol | Tabak- und Nikotinprodukte |
| Für den Kleinhandel innerhalb des Kantons wird eine Bewilligung der kantonalen Behörde benötigt | Beim Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukte, pflanzlichen Rauchprodukte und elektronischen Zigaretten ist zur Selbstkontrolle hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des Gesetzes verpflichtet |
Werbeeinschränkungen
| Alkohol | Tabak- und Nikotinprodukte |
| Werbung von gebrannten Wasser ist an Sportveranstaltungen oder Veranstaltungen, an denen überwiegend Kinder und Jugendliche teilnehmen, verboten. Werbung für alkoholische Getränke, die sich speziell an unter 18-Jährige richtet, ist verboten. | Werbung für Tabak- und Nikotinprodukte, pflanzliche Rauchprodukte und elektronischen Zigaretten, die sich an Minderjährige richtet, ist untersagt. Sponsoring von Veranstaltungen ist untersagt, wenn diese internationalen Charakter haben oder auf minderjähriges Publikum abzielen |
Verkauf durch Minderjährige
| Alkohol und Tabak- und Nikotinprodukte |
| Jugendliche dürfen nicht für die Bedienung von Gästen in Betrieben wie Nachtlokalen, Diskotheken oder Barbetrieben beschäftigt werden |
Passivrauchen
| Tabak- und Nikotinprodukte |
| Ein Raucherraum muss durch feste Bauteile von anderen Räumen gut abgetrennt sein, über eine selbstschliessende Tür verfügen und darf nicht als Durchgang in andere Räume dienen. Ein Raucherraum verfügt über eine ausreichende Belüftung. Raucherräume sind an einer gut sichtbaren Stelle beim Eingang gekennzeichnet. In einem Raucherraum dürfen ausser Rauchwaren- oder Utensilien keine Leistungen angeboten werden, die im übrigen Betrieb nicht erhältlich sind. |